Seien Sie auf der sicheren Seite durch die

ENTSENDUNG einer im Ausland
beschäftigten Person.

Die somedi GmbH vermittelt legal EU Betreuungskräfte für eine 24h Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause

Rechtlich gesehen existieren lediglich drei Wege, eine EU Betreuungskraft oder Pflegekraft legal zu beschäftigen:
  1. Durch die Entsendung einer im Ausland beschäftigten Person.
  2. Durch die Festanstellung.
  3. Weitere Beschäftigungsformen wie selbständige Betreuungs-oder  Pflegekräfte raten wir Ihnen wegen unklarer Rechtssicherheit ab. Hierzu gibt es bereits einige BGH Urteile, die diese Beschäftigungsmodelle sehr kritisch sehen.

Von Beschäftigungsmodellen bei denen Sie direkt an die EU Betreuungs-oder Pflegekraft zahlen (Schwarzarbeit) sollten Sie zu Ihrer Sicherheit Abstand nehmen!

Häufig stellt sich vor der Beschäftigung einer Betreuungskraft aus Deutschland oder Europa die Frage, was ist legal und wo fängt ein illegales Beschäftigungsverhältnis an? Habe ich alle bürokratischen Hürden zur ordnungsgemäßen Beschäftigung genommen?

Gerne bieten wir Ihnen unsere Hilfe zu diesen und allen weiteren Fragen – bis die geeignete Betreuungskraft gefunden ist.
Sicherlich haben Sie schon die unterschiedlichsten Angebote im Internet gesehen. Oftmals werden Ihnen unseriöse oder gar illegale Personalvermittlungen angeboten. Auch wenn Sie sich nicht für die somedi GmbH entscheiden sollten, so seien Sie bitte achtsam bei Ihrer Wahl des Anbieters.

somedi vermittelt seriös und legal osteuropäische Betreuungskräfte!

1. Durch die Entsendung einer im Ausland beschäftigten Person

Hierbei ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Land angestellt und wird von diesem für einen definierten Zeitraum nach Deutschland in den Haushalt entsandt. Alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden abgetreten. Wichtig dabei ist aber, dass die Familie einen regionalen Ansprechpartner hat, der seine Sprache spricht und seine Interessen und Bedürfnisse dem ausländischen Unternehmen gegenüber vertritt. Der Nachweis einer legalen Entsendung erfolgt durch die A1 Bescheinigung, die den Aufenthalt der Betreuer/-innen legitimiert. Diese wird von der ausländischen Zollbehörde nur dann ausgestellt wird, wenn die Rahmenbedingungen respektive die steuerlichen Abgaben entsprechend geltendem Recht im Heimatland abgeführt werden. Der Ausstellungsprozess dauert ca. 3-4 Wochen nach Entsendung, je nach Ansässigkeit des entsendeten Unternehmens.

Die somedi GmbH achtet sorgfältig bei der Auswahl der EU- Unternehmen, die 24-Stunden-Betreuungskräfte für eine Betreuung rund um die Uhr in deutschen Haushalten anbieten.

Wir kontrollieren zur Ihrer Sicherheit, regelmäßig die A1 Bescheinigungen von unseren EU-Partnern. Bei Bedarf können wir sie jederzeit aushändigen.

2. Durch die Festanstellung

Mit unseren hauseigenen Pflegedienst sind wir durch das in Kraft getretenen EU Freizügigkeitsgesetz in der Lage EU Pflegekräfte sozialversicherungspflichtig in Deutschland mit einem Arbeitsvertrag und nach deutschem Arbeitsrecht anzustellen.

Jede Betreuungskraft die bei unserem Pflegedienst asacura angestellt ist, ist zusätzlich in der Berufsgenossenschaft unfallversichert und besitzt eine Haftpflichtversicherung.

Mit dem EU Freizügigkeitsgesetz können Sie die EU Betreuungskraft auch dirket bei sich anstellen. Dabei gehen Sie als Familie allerdings auch alle Arbeitgeberpflichten ein und tragen die Risiken, die sich aus dieser Konstellation ergeben können (Krankheit, Urlaub, Kündigungsfristen, nicht-passendes Personal).

Der wesentliche Vorteil besteht für Familien in der Weisungspflicht. Die Betreuungskraft als Arbeitnehmer ist an die Weisungen der Familie gebunden, natürlich nur wenn diese gerechtfertigt sind.

Schwarzarbeit, Sozialbeitragsbetrug oder scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse gibt es bei uns nicht.

IN NUR 3 SCHRITTEN ZUR BETREUUNGSKRAFT

Schnelle und unkomplizierte Vermittlung

1. BERATUNG & BEDARFSANALYSE

In einem unverbindlichen Beratungs­gespräch wird festge­stellt, welche Anforderungen Ihre persönliche Situation an die Betreuungs­kraft stellt. Anhand dessen erstellen wir mit Ihnen ein für Sie passendes Pflege- & Betreuungs­konzept.

2. PERSONAL­SUCHE & PERSONAL­VORSCHLÄGE

Entsprechend Ihren Bedürfnissen, suchen wir eine passende Betreuungskraft für Sie. Die Vorschläge übermitteln wir Ihnen und stimmen alles Weitere mit Ihnen ab.

3. ANREISE DER BETREUUNGS­KRAFT

Sobald Sie sich entschieden haben, organisieren wir die Anreise für Ihre Betreuungskraft. Ein somedi-Mitarbeiter steht Ihnen vor Ort zur Seite. Von Tag 1 ab, bleiben wir in ständigem Kontakt mit Ihnen.

In der Regel benötigen wir für die Vermittlung einer geeigneten Betreuungskraft rund 10 Arbeitstage. Dies gibt uns die Möglichkeit, eine sorgfältige Auswahl zu treffen und sicherzustellen, dass die Betreuungskraft optimal zu Ihren Bedürfnissen passt.

Ausnahmefälle: Wir verstehen jedoch, dass in manchen Situationen besondere Dringlichkeit besteht. In solchen Fällen setzen wir alles daran, den Prozess zu beschleunigen und eine schnellstmögliche Vermittlung durchzuführen.

Unser Ziel ist es stets, Ihnen nicht nur eine schnelle, sondern vor allem auch qualitativ hochwertige Lösung zu bieten. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen oder wenn Sie den Vermittlungsprozess starten möchten.

Beschäftigen Sie lieber keine selbständigen osteuropäischen Einzelunternehmer!
  1. Selbständige Haushaltshilfe mit Firmensitz im Ausland
  2. Selbständige Haushaltshilfe mit Firmensitz in Deutschland

Selbständige Haushaltshilfe mit Firmensitz im Ausland wird sehr oft als legale Beschäftigungsform angeboten, ist es allerdings nicht!

Treten Pflege/Betreuungskräfte aus Osteuropa als selbständig tätige Einzelunternehmen auf und sind nur für einen Pflegebedürftigen tätig, besteht das Risiko der Scheinselbständigkeit.

Sollten sie rechtliche Hilfe benötigen, können wir Sie gerne an einem zuständigen Rechtsanwalt weiterleiten.

Regeln des EU-Entsendungsgesetzes
  1. Die entsendete Betreuungskraft ist im eigenen Heimatland fest angestellt und versichert, hierbei führt der Arbeitgeber die Sozial-/ und Krankenversicherungs- beiträge ordnungsgemäß ab.
  2. Ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Betreuungskraft muss vorliegen, das Dokument mit der Bezeichnung A1 dient zusätzlich als Beleg der abzuführenden Sozialleistungen und muss ebenfalls vorzeigbar sein.
  3. Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber (Patient ggf. Bevollmächtigter) und dem polnischen Arbeitgeber ist Pflicht.
  4. Die Zahlung der monatlichen Personalkosten ist ausschließlich durch Rechnungsstellung und EU-Überweisung durch die jeweils zuständige Bank direkt nach Polen erlaubt.
  5. Die Betreuerin muss wöchentlich mindestens 1 Tag Freizeit erhalten. Dazu kommen 2 – 3 Stunden Freizeit pro Tag und mind. 8 Std. durchgängige Nachtruhe.
  6. Ein abschließbares und angemessen großes Zimmer zur Unterbringung der Betreuungs- kraft ist zur Verfügung zu stellen. Kost u. Logis sind freizustellen.
Jeder Vierte würde Pflegekraft schwarz beschäftigen Artikel aus dem deutsches Ärzteblatt vom 22.01.13 Politik

Jeder Vierte würde Pflegekraft schwarz beschäftigen
Dienstag, 22. Januar 2013

Düsseldorf  – Etwa jeder vierte Deutsche könnte sich vorstellen, eine Pflegekraft schwarz zu beschäftigen. Das ergab eine am Dienstag in Düsseldorf veröffentlichte Umfrage der DKV Deutsche Krankenversicherung. 58 Prozent der Befragten lehnen hingegen eine illegale Beschäftigung zur Pflege ihrer Angehörigen ab.
Die Skrupel verschwinden laut Umfrage offenbar mit höherem Bildungsabschluss. Während 68 Prozent der Hauptschulabsolventen sich nicht vorstellen können, eine Pflegekraft schwarz zu beschäftigen, sind dies bei Menschen mit Abitur nur noch 51 Prozent. Dabei ist die illegale Beschäftigung kein Kavaliersdelikt, sondern mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet wird. Schätzungen zufolge sind 60.000 bis 100.000 illegale Pflegekräfte in deutschen Haushalten beschäftigt.
58 Prozent der Arbeitnehmer können sich indes vorstellen, ihre Berufstätigkeit eine Zeitlang zu unterbrechen, um einen Angehörigen zu pflegen. Frauen (62 Prozent) wären etwas häufiger dazu bereit als Männer (55 Prozent). Überdurchschnittlich groß ist die Bereitschaft bei Menschen mit einem Haushaltseinkommen unter 1.500 Euro. Etwa ein Viertel der Befragten kann sich dagegen nicht vorstellen, eine Zeitlang Job gegen Pflege zu tauschen. Befragt wurden im vergangenen Jahr über 2.000 Menschen unter 66 Jahren.

Sie können Ihre polnische Haushaltshilfe steuerlich absetzen. Profitieren auch Sie vom Steuervorteil!

Ihre legale Haushaltshilfe oder Putzfrau können Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen – und zwar 20 % des Dienstleistungsanteils (also des Lohnanteils auf der Rechnung). Maximal 4.000 € pro Jahr bei den Dienstleistungen und 1.200 € pro Jahr bei den Handwerkerleistungen können Sie direkt von der Steuer abziehen.

Voraussetzung
Sie zahlen per Überweisung und können eine entsprechende Rechnung des Dienstleisters vorlegen. Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich zunächst danach, wer Auftraggeber und Leistungsempfänger der Betreuungsleistung ist. Wir empfehlen, Ihre Steuerklärung immer durch einen Steuerberater durchführen zu lassen. Er kennt Ihre persönliche Situation am besten und kann Ihnen sagen, wie weit bei Ihnen eine steuerliche Absetzbarkeit besteht.

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