Polen ist wieder Hochrisikogebiet

Für die 24 Stunden Betreuungskräfte aus Polen bedeutet das, das Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Bei einem negativen Test vor Abreise sind sie von der Quarantäne Pflicht befreit, die sonst 10 Tage beträgt und durch eine Testung vor Ort auf 5 Tage verkürzt werden kann. Zusätzlich ist wieder eine Einreiseanmeldung erforderlich.

Das sind alles bekannte Maßnahmen, die bereits zur Pandemiebekämpfung genutzt wurden.

Somit sind wir als Dienstleistungsfirma damit vertraut und können das sofort umsetzen.

Unsere Betreuungskräfte reisen prinzipiell nur mit einem negativen Test an, um die Kunden bestmöglich zu schützen.

Für weitere Fragen können Sie uns auch direkt kontaktieren.

Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

 

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