Absetzen der polnischen Haushaltshilfe

Sie können Ihre polnische Haushaltshilfe steuerlich absetzen. Profitieren auch Sie vom Steuervorteil!

Ihre legale Haushaltshilfe oder Putzfrau können Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen – und zwar 20 % des Dienstleistungsanteils (also des Lohnanteils auf der Rechnung). Maximal 4.000 € pro Jahr bei den Dienstleistungen und 1.200 € pro Jahr bei den Handwerkerleistungen können Sie direkt von der Steuer abziehen.

Voraussetzung:
Sie zahlen per Überweisung und können eine entsprechende Rechnung des Dienstleisters vorlegen. Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich zunächst danach, wer Auftraggeber und Leistungsempfänger der Betreuungsleistung ist. Wir empfehlen, Ihre Steurerklärung immer durch einen Steuerberater durchführen zu lassen. Er kennt Ihre persönliche Situation am besten und kann Ihnen sagen, wie weit bei Ihnen eine steuerliche Absetzbarkeit besteht.

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